Ausbildung & Qualifizierung
Willkommen bei unserer Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII – Der Wegweiser in eine erfolgreiche berufliche Zukunft.
Unsere Jugendberufshilfe unterstützt junge Menschen dabei, ihre beruflichen Perspektiven zu entdecken, sich auf den Einstieg ins Berufsleben vorzubereiten und eine passende Ausbildung zu finden. Wir begleiten unsere Teilnehmenden individuell und ganzheitlich, um Ihre Stärken zu fördern und Herausforderungen zu meistern.
Die Hilfe der Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII richten sich an:
Die Jugendberufshilfe richtet sich an junge Menschen (meist 16–21 Jahre, in besonderen Fällen ab 15 bis 27 Jahre), die beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Arbeit Unterstützung benötigen. Sie bringen vielfältige Potenziale mit, stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, etwa durch soziale Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen.
Ressourcen und Herausforderungen:
Die Jugendberufshilfe setzt an den vorhandenen Fähigkeiten und Potenzialen der jungen Menschen an und begleitet sie auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Berufsleben.
Nein, dieses Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene, die sich im Übergang von Schule zur Ausbildung befinden. Die Vorbereitung auf eine Nicht-Schüler*innenprüfung ist Teil unseres Angebotes.
Im Vorfall werden keine Unterlagen benötigt.
Nein, für die jungen Erwachsenen die Jugendberufshilfe nach § 13.2 SGB VIII in Anspruch nehmen fallen keine Gebühren an. Die Kosten trägt die Jugendberufsagentur.
Eine Entlohnung bzw. Aufwandsentschädigung in der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung ist nicht vorgesehen. Jedoch können Fahrtkosten (z.B. Umweltkarte) bei der Jugendberufsagentur geltend gemacht werden. Hierbei unterstützen unsere Kolleg*innen vor Ort gerne. Bei ergänzendem Hilfebedarf kann die Jugendberufsagentur sogenannte Fachleistungsstunden gewähren.
Das Ausbildungsgehalt im Falle der Berufsausbildung nach § 13.2 SGB VIII richtet sich nach der gesetzlichen Mindestvergütung gem. § 17 BBiG zzgl. der entsprechenden Beiträge zur Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft.
Siehe auch: Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 17 Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
Besucht die Teilnehmer*in zur Zeit eine Schule befindet sich der zuständige Strandort der Jugendberufsagentur im Schulbezirk. Andernfalls gilt der Wohnbezirk der Teilnehmer*in.
Hier finden Sie den richtigen Standort der Jugendberufsagentur Berlin.
Oder Sie rufen uns direkt an:
Verbundleitung
Irene Drägerdt
Tel: 030 206 79 296
irene.draegerdt(at)sozdia.de
Ja, sehr gerne vereinbaren wir vor Ort einen individuellen Besichtigungstermin mit den Teilnehmenden.
Treten Sie hierzu mit uns in Kontakt. Gerne auch über:
Verbundleitung
Irene Drägerdt
Tel: 030 206 79 296
irene.draegerdt(at)sozdia.de
Die Hilfe der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung kann individuell abgestimmt und zu jeder Zeit begonnen werden.
Der Start der Berufsausbildung orientiert sich an den Vorgaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ist jeweils im April oder September möglich.
Gerne beraten wir Sie hierzu ganz individuell:
Verbundleitung
Irene Drägerdt
Tel: 030 206 79 296
irene.draegerdt(at)sozdia.de
Ein Wechsel innerhalb der Jugendberufshilfe ist prinzipiell mit Zustimmung der zuständigen Mitarbeiter*in der Jugendberufsagentur möglich.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns direkt:
Verbundleitung
Irene Drägerdt
Tel: 030 206 79 296
irene.draegerdt(at)sozdia.de
Fachbereichsleitung Teilhabe
Jutta Reichardt
Tel: 030 20 91 36 8
jutta.reichardt(at)sozdia.de
Verbundleitung
Irene Drägerdt
Tel: 030 206 79 296
irene.draegerdt(at)sozdia.de